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Privatklage gegen die Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg wegen Nötigung, Rechtsbeugung am 20_08_2019

Neuigkeiten aus Oebisfelde und Umgebung
Veröffentlicht von Viola Düsterhöft in Recht & Gesetz · 6 Januar 2020
§ 339 StGB "Rechtsbeugung"
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Chronologie der Ereignisse:
1. Am 1. Dezember 2017 nötigt mich eine Justizangestellte Schulenburg im Auftrag der Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg, am 23. Februar 2018 zu einer so genannten "Güteverhandlung" zu erscheinen.


2. Auftraggeber war der Rechtsanwalt Thomas Köhler aus Oebisfelde, der das Mandat meines ehemaligen Vermieters Wulfhard Peters übernommen hat um einen Gerichtsprozess gegen meine Firma DÜSTI's Computer-Shop zu führen.
Hierbei handet es sich um einen "Racheakt" des RA Thomas Köhler, den ich vor 5 Jahren wegen Unfähigkeit gefeuert hatte.  

3. Vorausgegangen war ein Schreiben meiner Firma vom 10.10.2017 mit dem Angebot das beklagte Mietobjekt in dem sich DÜSTI's Computer-Shop befand käuflich zu erwerben. In einem Schreiben vom 10. Oktober 2017 hatte ich dem Vermieter Wulfhard Peters dieses Angebot unterbreitet. Als Kaufpreis hatte ich 30.000,00 EUR angeboten.

Bei Ablehnung meines Angebotes wäre die fristlose Kündigung des Mietobjekts durch den Mieter, Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft zum 31. Dezember 2019 mit Räumung und Übergabe eingetreten.


Vorliegendes Schreiben vom 10.10.2017 mit der Kennzeichnung K6 wurde selbst vom Rechtsanwalt Thomas Köhler der Richterin Miriam Soehring und der Justizangestellten Schulenburg zugestellt. In der Klageschrift der Richterin Miriam Soehring vom 1. Dezember 2017 war mein Schreiben enthalten. Wieder besseren Wissens nötigt mich eine Richterin vom Landgericht Magdeburg dazu zwei Monate nach Räumung des beklagten Mietobjekts (Verhandlung am 23.02.2019) zu einer schwachsinnigen "Güteverhandlung" zu kommen, um mir und meiner Ehefrau, die ich als Zeugin mitgenommen hatte, mitzuteilen, dass ein Versäumnisurteil gegen mich ausgesprochen wurde, weil ich es als Deutscher Staatsangehöriger und Oberstudienrat im Ruhestand wagte meine nach dem Grundgesetz verbirgten Rechte von einem Gericht in dem West-CDU (Vetternwirtschaft der Regierung Haseloff/Stahlknecht/Keding) regierten Bundesland Sachsen-Anhalt wahr zu nehmen.
Bereits 1990 habe ich als Diplomlehrer für Biologie, Chemie und Informatik mein Treuebekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes abgelegt. Nach Grundgesetz Artikel 33 bin ich somit Deutscher mit allen Rechten und Pflichten. Dies schließt entsprechend meiner intellektuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten, den Zugang zu jedem öffentlichen Amte mit ein.

4. Meine Bemühungen eine außergerichtliche Lösung zu finden stießen bei allen Beteiligten auf taube Ohren. Auch meine 4 Vorschläge zu einer Mediation wurden von dieser befangenen Richterin Miriam Soehring und einer offenbar geistig verwirrten Justizangestellten Schulenburg abgelehnt.

5. Am 30. Dezember 2017 gegen 16.00 Uhr sollte die Übergabe des Mietobjekts stattfinden. Der Vermieter und auch seine Angehörigen und auch der Rechtsanwalt Thomas Köhler erschienen nicht. In Anwesenheit von 4 Zeugen wurden dem Vermieter Wulfhard Peters an der Haustür gegen 20.00 Uhr am selbigen Tage die Schlüssel und das Übergabeprotkoll übergeben.

6. Trotz Information der Justizangestellten Schulenburg und auch der Richterin Miriam Soehring, dass eine "Güteverhandlung" völliger Blödsinn sei, denn es gab hier nichts mehr zu "Verhandeln" wurde an dem Termin festgehalten.  

7. Zur  Verhandlung am 23. Februar 2018 waren erschienen, der Beklagte Firma Horst-Gerhard Düsterhöft und seine Rechtsvertreter, Frau Viola Düsterhöft.

8. Nicht erschienen war der persönlich geladene Kläger Herr Wulfhard Peters. Nicht erschienen war die mit der Verwaltung des Mietobjekts betraute Frau Sandra Peters und auch nicht der Firmeninhaber Uwe Peters fehlte.

9. Die Richterin Miriam Soehring hatte bereits das Versäumnisurteil mit dabei. Bereits am 1. Januar 2018 stand fest, dass gegen den zu Unrecht beklagtren ein "Versäumnisurteil" ausgesprochen wird.  Die Richterin Miriam Soehring betrieb Rechtsbeugung in einer besonders schweren Form, denn selbst in Ihrem Urteilsspruch stellte sie selbst fest, dass der Schuldner nicht der Beklagte, sondern der Kläger selbst bzw. sein Rechtsanwalt Thomas Köhler war.
Der Wulfhard Peters schuldet der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft Firmeneigentum im Wert von 500,00 EUR, außerdem die Mietkaution im Wert von 1000,00 EUR, außerdem die Erstattung der Mietnegbenkosten von 2017 und diverse Auslagen für Schreibarbeiten der Rechtsanwaltstätigkeit und Diebstahl von Geld des privaten Kontos des Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft
Die Hauptschuld betrifft jedoch die Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg. Eine Strafanzeige gegen die Richterin Miriam Soehring verlief im Sande und wurde von der Staatsanwaltschaft Magdeburg (Gebauer, Bornemann, Baumgarten, Wilkmann) unterschlagen.  

Als Rechtsvertreter meiner Familie und meiner Firma weise ich den obersten Richter vom Bundesgerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass dieses "Versäumnisurteil" ein "Scheinurteil" ist, welches in keiner Weise rechtskräftig ist:
Begründung:
1. Der Beklagte ist ein "Gerhard Düsterhöft". Das bin ich nicht Nachfolgend die amtliche Bestätigung meines richtigen Namens. Eine Richterin, die solche gravierenden Fehler macht, hat entweder die Klageschrift gar nicht aufgesetzt, sie steht unter Drogen, ist psychisch gestört oder sie ist befangen. Ich heiße "Horst-Gerhard Düsterhöft"

2. Das "Versäumnisurteil ist ohne vollständigen Namen und ohne Unterschrift der Richterin Miriam Soehring! Ein Urteil ohne Unterschrift des Vorsitzenden Richters ist unwirksam.
3. Die Justizangestellte Schulenburg begeht Urkundenfälschung, indem sie diese beiden groben Fehler nicht sieht. Meine sämtlichen verspäteten Rügen, Strafanzeigen und Hinweise zur Unrechtmäßigkeit der Anschuldigungen wurden weder von der Staatsanwaltschaft Magdeburg, noch von der Richterin Miriam Soehring selbst und auch nicht von der Ministerin für Justiz und Gleichstellung Anne-Marie Keding (West-CDU) berücksichtigt.




Strafanzeige gegen Richterin Miriam Soehring, Richterin am Landgericht Magdeburg. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg weigert sich eine Anklage vorzunehmen. Auf Weisung der  Generalstaatsanwaltsschaft Naumburg wurde ich angehalten eine Privatklage §§374 - §394 gegen die Staatsbediensteten der West-CDU Regierung Haseloff/Stahlknecht/Keding einzureichen.  

Die West-CDU diktierte Landesregierung Haseloff/Stahlknecht/Keding befielt die Exekutive und die Judikative und hat auch maßgeblich die Legislative im Bundesland Sachsen-Anhalt in Ihrer Gewalt. Ein klarer Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip, den Grundsatz der Gewaltenteilung und die "Unabhängigkeit der Gerichte". Ein schönes Beispiel für den Übergang von einer Demokratie zu einer Diktatur, wenn die Exekutive die Judikative nach Belieben bestimmen kann.

Auch ein schönes Beispiel für einen "Gewissenskonflikt", wenn ein Oberstaatsanwalt Gebauer (Exekutive) seine Ehefrau Ingrid Gebauer (Judikative) beim Amtsgericht Haldensleben beauftragt auch selbst den gerichtlichen Mahnantrag wegen der Rückzahlung der Mietkaution an den Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft abschmettert.

Und das Stärkste, auch diese befangene und korrupte Richterin Ingrid Gebauer beggeht ebenfalls Rechtsbeugung in einer perfiden Form. Am 23. Januar 2019 zieht sie den Gerichtsprozess gegen den Wulfhard Peters 30 Minuten in die Länge. Der Beklagte Thomas Köhler und Wulfhard Peters sind nicht erschienen. Im Beisein von 2 Zeugen hält Sie mir vor, ich würde jeden Gerichtsprozess vor diesem Amtsgericht Haldensleben verlieren, weil ich es wage, meine rechtlichen Interessen selbst, ohne Rechtsanwalt zu vertreten.
Ihr Spruch "Schuster bleib bei Deinen Leisten" an meine Adresse gerichtet ist an Menschenverachtung nicht zu überbieten. Und so etwas von einer Richterin am Amtsgericht in Wolmirstedt. Hies stellt sich berechtigter Weise die Frage: "Wie sind diese Richterinnen in Ihr Amt gekommen?"  Ein schönes Beispiel für Vetternwirtschaft seit 1990 im Bundesland Sachsen-Anhalt.























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